Gesamtstrafe

Gesamtstrafe
Ge|sạmt|stra|fe 〈f. 19Strafe, die sich aus den einzelnen Strafen für mehrere Straftaten zusammensetzt

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Ge|sạmt|stra|fe, die (Rechtsspr.):
Strafmaß, das sich aus den einzelnen Strafen für verschiedene Straftaten ergibt.

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Gesamtstrafe,
 
Strafe, die zu verhängen ist, wenn ein Täter wegen mehrerer strafbarer Handlungen verurteilt wird (Realkonkurrenz). Ist eine der Einzelstrafen lebenslange Freiheitsstrafe, wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In den übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei darf die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und bei zeitigen Freiheitsstrafen 15 Jahre, bei Vermögensstrafen den Wert des Vermögens des Täters, bei Geldstrafen 720 Tagessätze nicht übersteigen (§ 54 StGB).

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Ge|sạmt|stra|fe, die (Rechtsspr.): Strafmaß, das sich aus den einzelnen Strafen für verschiedene Straftaten ergibt: Er wird ... zu einer G. von sechs Jahren Gefängnis verurteilt (Noack, Prozesse 74).

Universal-Lexikon. 2012.

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